Selbstbestimmung

Petition zur Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg

Die Frauenbewegung und der Kampf um den Parahgraphen 218 haben mich seinerzeit von der Frauenbewegung zu den Grünen gebracht. Noch immer liegt es mir am Herzen, dass jede Frau das Recht haben muss, darüber zu entscheiden, wie sie ihr Leben leben will, ob sie Kinder bekommen möchte und wenn ja, wann. Dazu gehört auch, dass sie im Falle einer ungewollten Schwangerschaft die Möglichkeit hat, diese sicher und im geschützten Raum beenden zu können.

In Flensburg soll Im Rahmen der Fusion von Diakonissenkrankenhaus und St. Franziskus-Hospital Flensburg das bisher einzige klinische Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wegfallen.

Insgesamt sieht die Versorgungslage in Flensburg bereits jetzt schlecht aus, denn auch die Anzahl der Praxen in Flensburg, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich seit 2012 von neun auf vier Praxen reduziert. Für die betroffenen Frauen ist es oft schwierig, zeitnah einen Termin zu bekommen, da die Praxen stark ausgelastet sind.

Viele Menschen im Norden Schleswig-Holsteins fordern deshalb die Aufrechterhaltung des klinischen Versorgungsangebotes zum Schwangerschaftsabbruch im neuen Zentralkrankenhaus unabhängig von Glaubensgrundsätzen. Ich habe dazu 2019 gemeinsam mit vielen anderen eine Petition an den Landtag Schleswig-Holstein eingereicht.

Nach einer öffentlichen Anhörung am 27.10.2020 mit hervorragenden Expert*innen (ich empfehle sehr, die Anhänge zum Protokoll zu lesen) hat der Petitionsausschuss am 15.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/petition/niederschrift/2020/19-067_10-20.pdf

Unbegreiflicher Weise soll es weiterhin nicht möglich bleiben, dass Frauen in Flensburg für einen Schwagerschaftsabbruch eine Klinik aufsuchen können, weil der Träger nicht dazu gezwungen werden könne – eben weil Schwangerschaftsabbrüche in § 218 des STRAFgesetzbuches geregelt sind. Dabei sind Abbrüche nach der sogenannten Beratungsregel in Deutschland bis zur zwölften Woche straffrei.

Der Petitionsausschuss betont zwar, dass es gesetzlicher Auftrag der Länder ist, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Doch sehenden Auges werden Frauen im Norden Schleswig-Holsteins weiterhin der zu erwartenden immer angespannteren Versorgungssituation ausgesetzt.

Die Situation verschärft sich zunehmend, weil Gynäkologinnen und Gynäkologen in den Ruhestand gehen und radikale Abtreibungsgegner:innen massiven Druck aufbauen.